Grundsätzlich sind Unfälle während des Betriebssportes auch über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers, den Berufsgenossenschaften, versichert. Diese erbringen Leistungen in Form von Rentenzahlungen, wenn aufgrund eines Sportunfalles eine Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Aufgrund neuer Urteile kann es allerdings in einzelnen Fällen geschehen, dass die Berufsgenossenschaften den Sportunfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen.
Dies führt dazu, dass sie die Leistungen ablehnen mit der Folge, dass hier eine Versicherungslücke entsteht.
Um für diesen Fall zumindest eine Basisvorsorge für betroffene Mitglieder sicherzustellen, hat der ADAC Sport- und Kulturverein beim Bayerischen Versicherungsverband eine besondere Tarifvariante vereinbart, die eine Basisrente in Form einer monatlichen Zahlung von € 500.- vorsieht.
Die Bedingungen hierfür sind ebenfalls beigefügt. Bitte überprüfen Sie, ob Sie diesen Umfang der Versicherungsdeckung für sich persönlich als ausreichend erachten, oder ggfs. noch zusätzlichen Versicherungsschutz für sich abschliessen möchten.
Dies gilt auch für sämtliche andere Versicherungsleistungen, die im Versicherungspaket des Bayerischen Versicherungsverband enthalten sind.